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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 4408/06

Datum:
16.01.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 A 4408/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0116.21A4408.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 1229/05
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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