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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 2098/06

Datum:
16.01.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 A 2098/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0116.21A2098.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 558/03
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen; etwaige durch die Verweisung an das Verwaltungsgericht Münster entstandene Mehrkosten trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte in gleicher Weise vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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