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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 2143/06

Datum:
24.01.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 A 2143/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0124.19A2143.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 2602/05
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 5. April 2005 und des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2005 verpflichtet, die von der Klägerin in Mecklenburg-Vorpommern erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Beruflichen Schulen in den Fächern Wirtschaftswissenschaften und Englisch als Befähigung zum Lehramt an Berufskollegs in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft und dem Unterrichtsfach Englisch anzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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