Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 943/08

Datum:
01.09.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 943/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0901.18B943.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 7 L 254/08
Schlagworte:
Schengen-Visum Fortbestandsfiktion Aufenthaltszweck Aufenthaltstitel
Normen:
AufenthG § 5 Abs. 2; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthV § 39 Nr. 3
Leitsätze:

1. Auch ein Schengen-Visum ist geeignet, die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG auszulösen.

2. § 39 Nr. 3 AufenthV setzt voraus, dass ein Ausländer im Zeitpunkt der Beantragung eines Aufenthaltstitels ein Schengen-Visum besitzt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500, EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank