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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1367/07

Datum:
08.01.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1367/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0108.16B1367.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 L 379/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 9. Juli 2007 wird wiederhergestellt sowie hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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