Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 2426/07

Datum:
02.09.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 A 2426/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0902.15A2426.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 466/05
 
Tenor:

Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Das angegriffene Urteil ist hinsichtlich des Urteilsausspruchs auf die Klage der Klägerin zu 2. wirkungslos.

Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass den Klägerinnen das Zugriffsrecht auf den Vorsitz des Bauausschusses im Kreistag des Kreises E. zustand und sie das Zugriffsrecht auf diesen Vorsitz mit der Benennung des Kreistagsmitgliedes A. als Ausschussvorsitzende am 21. Dezember 2004 wirksam ausgeübt haben.

Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angegriffenen Urteils. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank