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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 68/08

Datum:
22.02.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 68/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0222.13B68.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 L 1874/07
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Januar 2008, soweit er dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgibt, wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Januar 2008, soweit er den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ablehnt, geändert:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. Dezember 2007 - AZ 10-020-32-0073 - wird in vollem Umfang angeordnet.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,-- EUR festgesetzt

 
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