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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 2024/07

Datum:
28.01.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 2024/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:0128.13B2024.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 L 1794/07
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Dezember 2007 teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen Ziffer 1.a.) und b.), Ziffer 2. sowie Ziffer 4. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 12. November 2007 - 10.030- F07-301 - wird insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin der beabsichtigten Änderung der Nr. 2.3.3, Abschnitt "GSM-R in Rangierbereichen" der SNB 2009 widersprochen und diesbezüglich der Antragstellerin eine Abänderung nebst Veröffentlichung auferlegt sowie ein 100.000,- EUR überschreitendes Zwangsgeld angedroht hat.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 50.000 EUR festgesetzt.

 
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