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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1575/08

Datum:
19.11.2008
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1575/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2008:1119.10B1575.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 760/08
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. September 2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

123456
 

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