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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 A 4822/05

Datum:
07.11.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 A 4822/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:1107.9A4822.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 2181/05
 
Tenor:

Das auf die mündliche Verhandlung vom 20. Oktober 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird geändert.

Der Bescheid der Beklagten vom 28. Juli 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13. April 2005 wird hinsichtlich der Gebührenfestsetzung aufgehoben. Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 155,60 EUR festgesetzt.

 
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