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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 993/07

Datum:
31.08.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 993/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0831.6B993.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 138/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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