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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 731/07

Datum:
21.08.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 731/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0821.6B731.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 102/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die der Kreispolizeibehörde I. für den Monat Februar 2007 zugewiesene Stelle der Besoldungsgruppe A 9 (mittlerer Dienst) nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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