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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 645/07

Datum:
14.08.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 645/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0814.6B645.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 117/07
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2). Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) trägt dieser selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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