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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 557/07

Datum:
18.07.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 557/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0718.6B557.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 294/07
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist insofern wirkungslos.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und wie folgt gefasst.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,

die in Hattingen am Gymnasium Schulzentrum I. zur Ausschreibungsnummer 9-GY-644, die in V. am F. -C. -Gymnasium zur Ausschreibungsnummer 9- GY-726 und die in M. am H. -T. - Gymnasium zur Ausschreibungsnummer 9-GY-661 ausgeschriebene Stelle mit keinem anderen Bewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist

und

die genannten Schulen anzuweisen, den Antragsteller in die Auswahlverfahren einzubeziehen.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren bis zur Teilerledigungserklärung des Antragstellers auf 10.000 Euro und für die Zeit danach auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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