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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 391/07

Datum:
26.04.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 391/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0426.6B391.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 945/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin im Verfahren 4 K 1874/06 erhobenen Klage gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 23. Oktober 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 2. November 2006, mit denen der Antragstellerin die Aufnahme der praktischen Ausbildung am K. -L. -Gymnasium in J. untersagt worden ist, wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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