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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 383/07

Datum:
19.06.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 383/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0619.6B383.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1397/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die noch nicht besetzte im Amtlichen Schulblatt für den Regierungsbezirk B. Nr. 16/2005 ausgeschriebene Stelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO für einen Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers/der Technischen Lehrerin mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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