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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2717/06

Datum:
21.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2717/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0321.6B2717.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1361/06
 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragsgegners mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beigeladenen ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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