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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 26/07

Datum:
26.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 26/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0326.6B26.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 953/06
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller die Beschwerde mit Schriftsatz vom 26. Januar 2007 zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird bis zur teilweisen Rücknahme der Beschwerde auf 17.500,00 EUR und für die Zeit danach auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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