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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2092/06

Datum:
11.01.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2092/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0111.6B2092.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1163/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 1 K 2751/06) gegen die dienstliche Weisung der Bezirksregierung N. vom 30. Juni 2006, privatärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigungen in Zukunft vom zuständigen Amtsarzt bestätigen zu lassen, und deren Widerspruchsbescheid vom 3. August 2006 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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