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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1155/07

Datum:
14.12.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1155/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:1214.6B1155.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 502/07
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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