Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1957/05

Datum:
23.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 1957/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0523.6A1957.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1650/03
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird unter Änderung des Beihilfebescheids vom 25. Juli 2002 sowie des Widerspruchsbescheids vom 29. Juli 2003 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Beihilfe auf die Rechnung der S. Parkklinik vom 15. Juli 2002 unter voller Berücksichtigung des Tagespflegesatzes von 359,30 EUR zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank