Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1257/06

Datum:
30.01.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1257/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0130.6A1257.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 7013/00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des Polizeipräsidiums E. vom 31. August 2000 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung B. vom 11. Oktober 2000 werden insoweit aufgehoben, als die damit geltend gemachte Forderung einen Betrag in Höhe von 13.751,68 EUR (26.895,96 DM) übersteigt.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 589,01 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank