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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 4862/05

Datum:
21.02.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 4862/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0221.2A4862.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 K 5231/03
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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