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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2831/05

Datum:
16.04.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 2831/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0416.2A2831.05.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungs-verfah¬rens zu je einem Drittel. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungs-fähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.

 
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