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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 E 745/07

Datum:
08.11.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 E 745/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:1108.21E745.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2786/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 12 K 2786/03 geführte Verfahren wird auf die Wertstufe bis 8.000,- EUR festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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