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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 2702/06

Datum:
20.06.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 A 2702/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0620.21A2702.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 3062/03
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land in gleicher Weise vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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