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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 2309/06

Datum:
30.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 2309/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0330.19B2309.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 8 L 46/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Bescheinigung mit dem Inhalt auszustellen, dass er für die Dauer der aufschiebenden Wirkung der Klage 8 K 1542/05 VG Aachen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ausüben darf.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Antragsteller zu 1/2 und der Antragsgegner zu 1/2.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 EUR festgesetzt.

 
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