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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 A 978/07

Datum:
24.08.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 A 978/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0824.18A978.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 1493/06
Schlagworte:
Einzelrichter Verfahrensmangel Zulassungsberufung
Normen:
VwGO § 6; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
Leitsätze:

Ein Mangel bei der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter kann nicht auf einen Verfahrensmangel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO führen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.

 
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