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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 E 883/07

Datum:
10.12.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 E 883/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:1210.17E883.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 318/07
 
Tenor:

Die Streitwertfestsetzung wird geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 12.500, -- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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