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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 707/07

Datum:
06.09.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 707/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0906.16E707.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 14 K 2190/04
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. April 2007 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 26. Juni 2007 geändert.

Der Gegenstandswert wird für das Verfahren erster Instanz auf 9.266,75 EUR festgesetzt; die darüber hinausgehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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