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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 986/07

Datum:
10.08.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 986/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0810.16B986.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 536/07
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juni 2007 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 8. Mai 2007 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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