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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 518/07

Datum:
22.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 518/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0522.16B518.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 180/07
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. März 2007 geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 5. Februar 2007 wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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