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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 224/07

Datum:
13.07.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 224/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0713.16B224.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 L 1754/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Namensänderungsbescheid des Antragsgegners vom 19. September 2006, ergänzt durch die Vollziehungsanordnung vom 29. November 2006, wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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