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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 4091/04

Datum:
31.01.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 4091/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0131.16A4091.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2964/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 20. August 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin für die Zeit vom 1. April 2001 bis zum 31. März 2004 von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien.

Der Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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