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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 E 485/07

Datum:
20.06.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 E 485/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0620.14E485.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 2394/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. C. aus Düsseldorf gewährt.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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