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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 E 398/07

Datum:
20.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 E 398/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0320.14E398.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 3825/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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