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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 831/07

Datum:
07.08.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 831/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0807.14B831.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 618/07
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Zulassung zur Teilmodulprüfung "Aviation Labour Relations" zum Gegenstand hatte.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Mai 2007 ist hinsichtlich der Anordnung zu 1c) unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Kostenverteilung durch das Verwaltungsgericht.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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