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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 168/07

Datum:
20.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 168/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0320.14B168.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 1669/06
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2007 ist mit Ausnahme der Kostenentscheidung und der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 35.700,00 Euro festgesetzt.

 
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