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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 647/07

Datum:
29.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 647/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0529.13B647.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 L 179/07
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. März 2007 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.

 
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