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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 577/07

Datum:
24.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 577/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0524.13B577.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 1959/06
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. März 2007 zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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