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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 6/07

Datum:
25.01.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 6/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0125.12E6.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 21 K 1878/03
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2006 wird geändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 9.944,88 Euro festgesetzt.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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