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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1446/06

Datum:
08.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1446/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0508.12E1446.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 2806/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Klageverfahren in der Wertstufe bis 4.000 EUR festgesetzt.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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