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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 481/07

Datum:
19.06.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 481/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0619.12B481.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 16 L 188/07
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T. aus C. beigeordnet.

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Betrieb des Kinderhorts T1. , H.------straße, L. , vorläufig unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall des Obsiegens in der Hauptsache weitere Abschlagszahlungen für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2007 in Höhe von insgesamt 67.638,15 EUR zu bewilligen und die Abschlagszahlungen im Voraus des jeweiligen Monats auszuzahlen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge.

Die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.

 
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