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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 157/07

Datum:
22.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 157/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0322.12B157.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1760/06
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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