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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 834/05

Datum:
29.03.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 834/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0329.12A834.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 7931/03
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.

 
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