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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1108/06

Datum:
25.05.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 1108/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0525.12A1108.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 17 K 1937/05
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

 
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