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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1827/07

Datum:
28.12.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1827/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:1228.10B1827.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 1646/07
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2007 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 22. März 2006 wird hinsichtlich der Nutzungsuntersagung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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