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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 E 410/06

Datum:
25.04.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 E 410/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0425.7E410.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 K 571/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Unter Änderung des Beschlusses des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Minden vom 2. Januar 2006 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. Februar 2006 werden die von dem Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten auf 1.009,12 Euro festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 261,87 Euro festgesetzt.

 
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