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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 583/06

Datum:
31.05.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 583/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0531.7B583.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 254/06
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Baugenehmigung des Antragsgegners für die Errichtung eines Burger King Restaurants vom 3. Februar 2006 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladenen - diese insoweit als Gesamtschuldner - tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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