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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 495/06

Datum:
16.05.2006
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 495/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2006:0516.7B495.06.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 202/06
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge - für den ersten Rechtszug unter Änderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts - auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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